Berufspolitik

Öffnung der Künstlersozialversicherung für selbstständige Lehrkräfte

Im Jahr 2016 initiierte die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft LV Bayern eine Petition, die sich an die Mitglieder des Deutschen Bundestages richtete und forderte, die Künstlersozialversicherung für selbstständige Lehrkräfte zu öffnen. Ein lobenswerter Anstoß!
zur Petition auf change.org

Fast bei allen Weiterbildungsträgern wie zum Beispiel Volkshochschulen arbeiten als Dozent/innen hauptsächlich „freie Mitarbeiter/innen“, d. h. sie gelten für die Sozialversicherung und steuerlich als Selbstständige. Das gleiche gilt für Lehrbeauftragte an Hochschulen, die keinen anderen Hauptberuf haben.

Das bedeutet: die Kranken- und Pflegeversicherung muss zu 100 % selbst getragen werden. Bei gesetzlichen Krankenkassen gilt dafür ein Mindestbeitrag von etwa 385 Euro. Anders als bei anderen Selbstständigen müssen auch Rentenbeiträge gezahlt werden, aber nicht nur 50 % wie bei Angestellten, sondern ebenso zu 100 %.

Für andere freiberufliche Solo-Selbstständige gibt es in den Bereichen Kunst und Publizistik seit 1983 mit der Künstlersozialversicherung ein bewährtes System: Selbstständige werden nur auf der Basis des tatsächlichen Einkommens versichert, den „Arbeitgeberanteil“ tragen die „Verwerter“ (Verlage, Galerien) durch eine Umlage und der Bund über einen Zuschuss.

Wir fordern weiterhin:
Öffnung der Künstlersozialversicherung auch für die Selbstständigen in der Bildung!

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